Alle auf der Store verkauften Waren werden von der gesetzlichen Übereinstimmungsgarantie gemäß Art. 128-135 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 ("Verbraucherschutz") ("gesetzliche Garantie") abgedeckt.
12.2 FÜR WEN GILT SIE
Die gesetzliche Garantie ist den Verbrauchern reserviert. Sie gilt daher nur für die Nutzer, die auf der Store einen Kauf getätigt haben, der nicht zum Handels-, Gewerbe-, Handwerks- oder einem eventuellen Erwerbszweck dient.
12.3 WANN WIRD SIE ANGEWENDET
Der Verkäufer (und damit, im Hinblick auf die Käufe auf der Store, ITALIANTOUCH) ist dem Verbraucher gegenüber verantwortlich für jeden Übereinstimmungsmangel, der zum Zeitpunkt der Warenlieferung besteht und der innerhalb von zwei Jahren ab dieser Lieferung auftritt. Der Übereinstimmungsmangel muss dem Verkäufer, unter Androhung der Erlöschung der Garantie, innerhalb von zwei Monaten, ab dem Datum an dem er entdeckt wurde, gemeldet werden.
Sofern nicht anders nachgewiesen, wird davon ausgegangen, dass die Übereinstimmungsmängel, die innerhalb von sechs Monaten nach der Warenlieferung auftreten, bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder der Art des Übereinstimmungsmangels unvereinbar. Ab dem siebten Monat nach der Warenlieferung obliegt es dem Verbraucher zu beweisen, dass der Übereinstimmungsmangel bereits zum Zeitpunkt der Warenlieferung bestand.
Um von der gesetzlichen Garantie Gebrauch machen zu können, muss der Nutzer daher vor allem einen Nachweis über das Kaufdatum und der Lieferung der Ware erbringen. Es ist daher angebracht, dass der Nutzer, für diesen Nachweis, die Kaufrechnung, die ihm ITALIANTOUCH geschickt hat sowie den Lieferschein oder jedes andere Dokument, das, das Kaufdatum und das Lieferdatum bestätigt (z. Bsp. der Kontoauszug der Kreditkarte oder der Kontoauszug der Bank), aufbewahrt.
12.4 WAS IST EIN ÜBEREINSTIMMUNGSMANGEL
Es handelt sich um einen Übereinstimmungsmangel wenn die gekaufte Ware:
i. nicht mit dem Verwendungszweck, für die Waren derselben Art gewöhnlich gebraucht werden, übereinstimmt;
ii. nicht mit der Beschreibung vom Verkäufer übereinstimmt und nicht die Warenqualität besitzt, die der Käufer dem Verbraucher als Muster oder Modell präsentiert hat;
iii. nicht die Qualität und Leistung aufweist, die normalerweise für Ware derselben Art gelten und die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, auch im Hinblick auf die Aussagen in der Werbung oder der Kennzeichnung;
iv. nicht für die besondere Verwendung, die der Verbraucher verlangt, geeignet ist und über die der Verkäufer bei Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt wurde und die er akzeptiert hat.
Daher sind vom Anwendungsbereich der gesetzlichen Garantie eventuelle Mängel oder Fehlfunktionen ausgeschlossen, die durch zufällige Ereignisse oder Verantwortung des Nutzers oder durch einen unsachgemäßen Gebrauch der Ware entstehen, die nicht mit der beabsichtigten Verwendung und/oder von der mit der Waren gelieferten technischen Dokumentation übereinstimmt.
12.5 DEM NUTZER ZUR VERFÜGUNG STEHENDE ABHILFEN
Im Fall von Übereinstimmungsmängeln, die ordnungsgemäß innerhalb der Frist gemeldet wurden, hat der Nutzer das Recht:
i. in erster Linie auf die Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz der Ware, nach seiner Wahl, es sei denn die von ihm gewünschte Abhilfe sei objektiv unmöglich oder im Vergleich zu anderem übermäßig kostspielig;
ii. sekundär (das heißt, im Fall, dass die Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich sind oder zu kostspielig oder die Reparatur oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt sind oder die bisherige Reparatur oder Ersatzlieferung dem Verbraucher erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht haben) auf eine Preisreduzierung oder Kündigung des Vertrags, nach seiner Wahl.
Die gewünschte Abhilfe ist zu kostspielig, wenn sie dem Verkäufer im Vergleich zu alternativen Abhilfen unzumutbare Kosten auferlegt, unter Berücksichtigung (i) des Wertes, den die Ware hätte wenn sie keinen Übereinstimmungsmangel aufweisen würde; (ii) des Ausmaßes des Übereinstimmungsmangels; (iii) der Möglichkeit, dass eine alternative Abhilfe erfolgen kann ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher.
12.6 WAS IST BEIM VORHANDENSEIN EINES ÜBEREINSTIMMUNGSMANGELS ZU TUN
Im Fall, dass die auf der Store gekauft Ware, während der gesetzlichen Garantiezeit, einen Übereinstimmungsmangel aufweisen sollte, kann der Nutzer den Kundenservice von ITALIANTOUCH unter den Kontaktdaten des Art. 16 kontaktieren. Der Kundenservice wird umgehend auf die Mitteilung antworten und dem Nutzer aufzeigen, welche Schritte zu unternehmen sind.
Die Ware, für die der Nutzer einen Übereinstimmungsmangel bemängelt, muss ITALIANTOUCH zugeschickt werden, der überprüft ob der bemängelte Defekt tatsächlich besteht oder nicht. Die Adresse lautet:
ITALIANTOUCH
C/O FASHION LOGISTICS
Via Carlo Strinati, 17
28100 Piacenza (PC)
Um das Produkt zurückzugeben, welches vom Nutzer als nicht ordnungsgemäß angesehen wird, stellt ITALIANTOUCH dem Nutzer das vorbezahlte Verfahren mittels des Kuriers UPS zur Verfügung; unabhängig davon, dass der Nutzer ebenso einen Kurier seiner Wahl verwenden kann. Zu diesem Zweck kann der Nutzer das vorgedruckte und frankierte UPS-Etikett, das er in dem Paket des Produktes findet, benutzen und auf dem Paket, welches das zurückzugebene Produkt enthält, anbringen und folglich nach dem Verfahren vorgehen, das auf dem beiliegenden Formular erläutert wird. Der UPS-Code des Empfängers ist Y5239 (Italiantouch Srl).
ITALIANTOUCH behält sich das Recht vor, den Nutzer darum zu bitten, die Kaufrechnung und/oder das Transportdokument, welches das Kaufdatum und das Lieferdatum bestätigt, beizulegen.